
Tippgeber-Provision
Tippgeber-Provision
Empfehlen und profitieren – bis zu 5.000 € für einen erfolgreichen Tipp
Im Überblick
Sie kennen jemanden, der verkaufen möchte?
Schäfer Capital Immobilien belohnt Empfehlungen. Wer uns einen Eigentümer oder ein Objekt zur Vermarktung vermittelt, kann bei erfolgreicher Beauftragung und anschließendem Verkauf eine Tippgeber-Provision von bis zu 5.000 € erhalten.
Wer Schäfer Capital Immobilien einen Eigentümer oder ein Objekt zur Vermarktung vermittelt, kann bei erfolgreicher Maklerbeauftragung und anschließendem Verkauf eine Tippgeber-Provision von bis zu 5.000 € erhalten. Höhe und Bedingungen werden vorab klar und verbindlich per separater Tippgeber-Vereinbarung geregelt.
Dokumentiert & nachvollziehbar
Hinweise werden ausschließlich über das Kontaktformular übermittelt – Eingang, Zeitpunkt und Inhalte sind schriftlich dokumentiert.
Bis zu 5.000 € Provision
Für einen erfolgreichen Tipp erhalten Sie eine Tippgeber-Provision von bis zu 5.000 €. Die genaue Höhe und die Bedingungen werden vorab klar und verbindlich per separater Tippgeber-Vereinbarung geregelt.
Auszahlung bei Erfolg
Kommt es zur Maklerbeauftragung und wird die Immobilie über Schäfer Capital Immobilien verkauft, wird die Tippgeber-Provision ausgezahlt.
Ablauf
So läuft's ab
Von Ihrem Hinweis bis zur Auszahlung – in vier einfachen Schritten.
Tipp abgeben
Sie kennen einen Eigentümer, der verkaufen möchte? Füllen Sie das Formular aus – schnell und unkompliziert.
Prüfung & Zuordnung
Schäfer Capital Immobilien prüft Ihren Hinweis und ordnet ihn intern zu. Sie erhalten eine Bestätigung.
Maklerbeauftragung & Verkauf
Wird Schäfer Capital Immobilien beauftragt und die Immobilie erfolgreich verkauft, greift Ihre Tippgeber-Vereinbarung.
Provision erhalten
Nach erfolgreichem Verkaufsabschluss wird Ihre Tippgeber-Provision von bis zu 5.000 € gemäß Vereinbarung ausgezahlt.
Rechtliches
Wichtige Hinweise
Compliance-Hinweis
Die Akquise von Kunden (z. B. Eigentümern als Verkäufer) ist wettbewerbswidrig, wenn sie belästigend im Sinne des § 7 Abs. 1 UWG oder aggressiv erfolgt (u. a. §§ 4 Nr. 1; 3, 5 UWG). Ebenfalls zu vermeiden sind unzulässige Kaltakquise durch unaufgeforderte Anrufe (§ 7 Abs. 2 UWG) oder Täuschung (u. a. §§ 3, 5; 4 Nr. 3 UWG). Schäfer Capital Immobilien akzeptiert Tippgeber-Hinweise ausschließlich auf rechtlich zulässigem Weg und ohne unzulässige Kontaktaufnahme.
Rolle des Tippgebers
Die Tippgeber-Provision vergütet ausschließlich die Weitergabe eines Kontakthinweises/Objekthinweises. Beratung, Vermittlung, Verhandlungen und Vertragsabwicklung erfolgen ausschließlich durch Schäfer Capital Immobilien.
Fragen & Antworten
Antworten rund um das Thema Tippgeber.
Persönliche Antwort in der Regel innerhalb von 24 h
In vier Schritten: 1. Tipp über das Formular abgeben, 2. Prüfung und interne Zuordnung mit Bestätigung, 3. Maklerbeauftragung und erfolgreicher Verkauf über Schäfer Capital Immobilien, 4. Auszahlung der Provision gemäß Vereinbarung.
Nach erfolgreichem Verkaufsabschluss: Kommt es zur Maklerbeauftragung und wird die Immobilie über Schäfer Capital Immobilien verkauft, wird die Tippgeber-Provision gemäß Vereinbarung ausgezahlt.
Sie erhalten eine Tippgeber-Provision von bis zu 5.000 € für einen erfolgreichen Tipp. Die genaue Höhe und die Bedingungen werden vorab klar geregelt – verbindlich und nachvollziehbar per separater Tippgeber-Vereinbarung.
Ausschließlich über das Tippgeber-Formular auf dieser Seite. Hinweise werden so dokumentiert – Eingang, Zeitpunkt und Inhalte sind schriftlich festgehalten.
Ja. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und intern dokumentiert.
Die Tippgeber-Provision vergütet ausschließlich die Weitergabe eines Kontakt- bzw. Objekthinweises. Beratung, Vermittlung, Verhandlungen und Vertragsabwicklung erfolgen ausschließlich durch Schäfer Capital Immobilien.
Ja. Sie bestätigen im Formular, dass der Verkäufer der Weitergabe seiner Daten an Schäfer Capital Immobilien zugestimmt hat.
Schäfer Capital Immobilien akzeptiert Tippgeber-Hinweise ausschließlich auf rechtlich zulässigem Weg und ohne unzulässige Kontaktaufnahme. Belästigende oder aggressive Akquise sowie unzulässige Kaltakquise (z. B. unaufgeforderte Anrufe) sind zu vermeiden (u. a. § 7 UWG).
Ihren Namen und Ihre E-Mail (Telefon optional) sowie Angaben zum Verkäufer/Objekt: Name des Verkäufers, Kontaktdaten des Verkäufers und – optional – Objektadresse bzw. Beschreibung.
Kontakt
Fragen zur Tippgeber-Provision?
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